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EU-Baumusterprüfbescheinigung für SGM-C4

Im 2. Halbjahr 2017 hat der systemfähige Vierleiter-Kompaktzähler SGM-C4 wie geplant die MID-Zulassung, Anhang B erhalten. Die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Nr.: DE MTP 17 B 003 MI-003) wurde durch die CSA-Group Bayern GmbH in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/32/EU erteilt. Somit entsprechen die EFR- Zähler SGM-C4 der „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie ihre Verwendung und Eichung“ (veröffentlicht im BGB I 2014 Nr. 58 S.2010).

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